Wartung und Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
DGUV Grundsatz 312-906, Punkt 2 Grundsätzliches, besagt:
Persönliche Absturzschutzausrüstungen sind entsprechend der Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch innerhalb von 12 Monaten auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person zu prüfen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss einmal jährlich von einem Sachkundigen bzw. befähigte Persongeprüft werden.
Auszug aus DGUV Regel 112-198
...Prüfung
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Dies gilt für Auffanggurte ebenso wie für Verbindungsmittel, Karabiner, Bandschlingen, Falldämpfer sowie Seile und alle Geräte, die für die Sicherung von Personen gegen Absturz eingesetzt werden.
Bei der jährlichen Prüfung ist es unbedeutend, ob die Auffanggurte und Verbindungsmittel im Gebrauch waren oder nur bereitgehalten wurden.
Als Sachkundige überprüfen wir Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, wenn Sie dies wünschen auch gerne bei Ihnen vor Ort. Dies spart Ihnen Transportkosten und Ihre PSAgA ist für Sie jederzeit verfügbar.